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Zukunftsfähige UZH Autonomie – Governance 2020+

Kompetenzverlagerung an die Fakultäten

Die sieben Fakultäten durchliefen in den letzten Jahren sichtbare Professionalisierungsprozesse. Damit waren die Voraussetzungen gegeben, um die universitäre Autonomie konsequent weiterzuentwickeln und den Fakultäten mehr Verantwortung zu übertragen. Dazu gehört die systematische Verlagerung von Aufgaben und Kompetenzen, die bisher bei der Universitätsleitung lagen.

Im Einzelnen beinhaltete das Programm Governance 2020+ den Auftrag, die nachfolgenden Beschlüsse schrittweise bis 2020 umzusetzen.

Kompetenzverlagerung an die Fakultäten per 1. August 2020

  • Direkte Vertretung der Fakultätsanliegen gegenüber der UL und in der EUL: Das bisherige Götti-System via Prorektorinnen und Prorektoren fällt weg. Die Dekaninnen und Dekane vertreten die Fakultätsanliegen gegenüber der Universitätsleitung und in der EUL direkt.
  • Erweiterung Budgetkompetenz um BE3: Die Budgetkompetenz der Dekaninnen und Dekane wird um die Professorenlöhne erweitert (Inkraftsetzung erfolgt mit dem Budgetjahr 2021).
  • Fakultäres Raumgut und Flächenmanagement: Infrastrukturbestellung und Allokation des Raumguts innerhalb der Fakultät fallen neu in den Verantwortungsbereich der Dekaninnen und Dekane.
  • Arbeitsteilige Berufungsverhandlungen: Alle Berufungsgeschäfte werden neu von der Prorektorin / dem Prorektor für Professuren und wissenschaftliche Information geführt. Die Dekaninnen und Dekane werden neu arbeitsteilig in die Berufungsverhandlungen eingebunden. Sie verhandeln die Ressourcen in ihrem Verantwortungsbereich einschliesslich BE3 und Räume.
  • Erweiterte Führungsverantwortung: Die Dekaninnen und Dekane übernehmen neu eine Führungsverantwortung für die Professorinnen und Professoren ihrer Fakultät.
  • Aufwertung Amt Dekan*in: Die Amtsdauer der Dekaninnen und Dekane wird auf vier Jahre erhöht.

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